Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist eine Organisation in Deutschland, die Filme auf ihre Eignung für bestimmte Altersgruppen prüft und diese entsprechend freigibt. Es handelt sich um eine freiwillige Einrichtung, d.h. Filmemacher sind nicht gesetzlich verpflichtet, ihre Filme der FSK vorzulegen. Allerdings ist eine FSK-Freigabe in der Praxis unerlässlich, da Kinos in der Regel keine Filme ohne diese Kennzeichnung zeigen.
Ziele und Aufgaben:
Verfahren:
Kritik:
Die FSK steht gelegentlich in der Kritik, entweder zu streng oder zu lasch zu sein. Einige kritisieren die subjektiven Kriterien, die bei der Bewertung von Filmen angewendet werden. Andere bemängeln, dass die FSK nicht ausreichend auf die sich verändernden Sehgewohnheiten und Medienerfahrungen von Kindern und Jugendlichen eingeht.
Rechtliche Grundlagen:
Die Arbeit der FSK basiert auf dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) und den von den Obersten Landesjugendbehörden genehmigten Geschäftsordnungen.
Weitere Informationen:
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