Was ist freiwillige selbstkontrolle der filmwirtschaft?

Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist eine Organisation in Deutschland, die Filme auf ihre Eignung für bestimmte Altersgruppen prüft und diese entsprechend freigibt. Es handelt sich um eine freiwillige Einrichtung, d.h. Filmemacher sind nicht gesetzlich verpflichtet, ihre Filme der FSK vorzulegen. Allerdings ist eine FSK-Freigabe in der Praxis unerlässlich, da Kinos in der Regel keine Filme ohne diese Kennzeichnung zeigen.

Ziele und Aufgaben:

  • Jugendschutz: Die Hauptaufgabe der FSK ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Filminhalten, die ihre Entwicklung beeinträchtigen könnten. (Siehe: https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Jugendschutz)
  • Orientierungshilfe: Die FSK-Kennzeichnungen bieten Eltern und Erziehungsberechtigten eine Orientierungshilfe bei der Auswahl von Filmen für ihre Kinder.
  • Förderung der Medienkompetenz: Die FSK leistet auch einen Beitrag zur Förderung der Medienkompetenz, indem sie transparent über ihre Entscheidungen informiert.

Verfahren:

  • Vorprüfung: Filmemacher reichen ihren Film bei der FSK ein.
  • Prüfung: Der Film wird von einem Gremium, bestehend aus unabhängigen Sachverständigen, geprüft.
  • Entscheidung: Das Gremium entscheidet über die Altersfreigabe. Mögliche Freigaben sind:
    • FSK ohne Altersbeschränkung (FSK 0)
    • FSK ab 6 Jahren (FSK 6)
    • FSK ab 12 Jahren (FSK 12)
    • FSK ab 16 Jahren (FSK 16)
    • FSK ab 18 Jahren (FSK 18)
  • Kennzeichnung: Der Film erhält eine entsprechende Kennzeichnung, die auf Plakaten, DVDs und in Programmankündigungen zu finden ist.
  • Beschwerde: Gegen die Entscheidung der FSK kann Beschwerde eingelegt werden.

Kritik:

Die FSK steht gelegentlich in der Kritik, entweder zu streng oder zu lasch zu sein. Einige kritisieren die subjektiven Kriterien, die bei der Bewertung von Filmen angewendet werden. Andere bemängeln, dass die FSK nicht ausreichend auf die sich verändernden Sehgewohnheiten und Medienerfahrungen von Kindern und Jugendlichen eingeht.

Rechtliche Grundlagen:

Die Arbeit der FSK basiert auf dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) und den von den Obersten Landesjugendbehörden genehmigten Geschäftsordnungen.

Weitere Informationen: